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Erforderliche Voraussetzungen
von Patenbewerbern


 

Grundsätzlich kann jeder Mensch eine Patenschaft übernehmen, also auch allein
stehende Personen und Familien, in denen die eigenen Kinder bereits nicht mehr
im Haushalt leben oder die keine Kinder haben. Eine spezielle fachliche Ausbildung ist
nicht erforderlich.

Wer eine Patenschaft für ein Kind psychisch erkrankter Eltern übernehmen will, sollte:

  • genügend freie zeitliche Ressourcen haben, mind. ein Kind regelmäßig mind. einen Nachmittag/Abend pro Woche (mind. 3 h) und ein Wochenende im Monat zu betreuen und zu versorgen,
  • das Kind bis zu 8 Wochen vollständig zu versorgen,
  • die räumliche Möglichkeit haben, ein Kind zeitweise im eigenen Haushalt aufnehmen zu können,
  • private und/oder berufliche Erfahrungen im Umgang mit Kindern haben,
  • sich wünschen und fähig sein, eine langfristig verbindliche Beziehungen zu einem Kind aufzubauen, ohne dessen Eltern ersetzen zu wollen,
  • psychisch belastbar sein,
  • über eine hohe kommunikative und soziale Kompetenz verfügen,
  • eine verlässliche Beziehungen aufbauen wollen und können,
  • psychisch erkrankte Menschen in ihrer Elternrolle akzeptieren und wertschätzen,
  • bereit sein, an der Patenschulung, an Patentreffen und an einer Supervisionsgruppe teilzunehmen sowie
  • einwandfreie aktuelle polizeiliche Führungszeugnisse von sich und allen im Haushalt lebenden Erwachsenen vorweisen können.
 
"Alles Große in unserer
Gesellschaft geschieht
nur, weil jemand mehr
tut, als er muss."


Hermann Gmeiner
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