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Voraussetzungen an Familien

Es können nur in Berlin wohnende Familien ins Angebot aufgenommen werden, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Mindestens ein Elternteil ist psychisch erkrankt und es handelt sich bei der Erkrankung des Elternteils nicht um eine primäre Suchtproblematik, eine geistige Behinderung oder eine psychisch schwerwiegende Belastung. Dementsprechend sind mit „psychischen Erkrankungen“ in diesem Projekt vor allem psychiatrische Erkrankungen wie Schizophrenie und affektive Erkrankungen (manisch-depressive Erkrankung, schizo-affektive Psychosen, Depressionen) gemeint sowie schwerwiegende Persönlichkeitsstörungen wie eine Borderline-Erkrankung. Eine entsprechende Diagnose ist vorhanden.
  • Der psychisch erkrankte Elternteil ist zumindest zeitweise in der Lage, seine Elternrolle allein wahrzunehmen.
  • Der Erkrankte ist bereit, über seine Erkrankung zu sprechen und über eigene Unterstützungsmöglichkeiten nachzudenken.
  • Der Erkrankte befürwortet eine Patenschaft für sein Kind und erlaubt ihm, über die psychische Erkrankung zu sprechen.
  • Das Kind ist minderjährig, nicht geistig krank oder bereits schwerwiegend psychisch gestört.
  • Es wohnt beim erkrankten Elternteil und ist nicht dauerhaft fremduntergebracht.
  • Dem Kind steht keine kontinuierliche Vertrauens- und Bezugsperson vor Ort zur Verfügung, bei der das Kind im Notfall auch unterkommen kann.
 
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